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Handicap Diver und ZH Taucher Ausbildung
Von Admin-Uwe | 22.Februar 2010
Hallo zusammen
am 6./7. März 2010 findet wieder ein Seminar für den Bereich Handicaptauchen statt. Es werden wieder Tauchlehrer für den Spezialbereich Handicaptauchen ausgebildet und erhalten hierfür die Abnahmeberechtigung von Barakuda.
Sollte ein Nichttauchlehrer Interesse daran zu haben in diesem Bereich als ZH Taucher ( Assistent oder Oberflächenassistent )mit zuwirken, kann er sich an diesem Seminar gerne beteiligen und erhält als Abschluß auch die entsprechende Qualifikation.
Preis hierfür 89,00 €
liebe Grüße
Peter
Barakuda Club Wassenberg
VDST mti Basis, Barakuda IT Center
Peter`s Dive Shop
Johannes-Gehlen-Str. 10
41849 Wassenberg – Orsbeck
Tel. 02432 2510, Fax 02432 5539
Skype: peters.dive.shop
www.peters-diveshop.de www.adolfosee.de
Topics: Peter´s Dive Shop | 3 Kommentare »










23.Februar 2010 at 10:48
Freies Tauchen im Adolfosee!!?
Hab im Inet beim Taucher.Net folgenden Beitrag gefunden:
“Am 01.03.2010 tritt das neue WHG in Kraft.
Danach ist fliesendes oberirdisches Gewässer und Grundwasser (also praktisch alle Seen) nicht eigentumsfähig. Es gehört also niemand. Der Eigentümer des Grundstücks kann also von Tauchern keine “Gebühr” verlangen. Man hat ja auch das freie Betretungrecht der Natur (BNatSchG).
Das Tauchen ist auch öffentlich -rechtlich erlaubnisfrei, weil keine schädliche Beeinträchtigung des Gewässers stattfindet”
Wenn das stimmt heißt es ja ab nächste Woche Montag freies Tauchen für alle im Adolfosee. Für mich wäre das relevant und rechtlich bindend was im Gesetz steht, nicht das was mir ein Pächter sagt…
23.Februar 2010 at 11:12
… dann frag ich mich warum du grade beim Adolfosee auf Konfrontation mit dem Pächter gehen möchtest – probiere das doch erstmal im Lago aus – der sollte ja dann auch in die gesetzliche Betauchbarkeit fallen …
23.Februar 2010 at 13:33
ich les dann auch im Taucher Net:
und die Sache sieht schon wieder ganz anders (bzw. wie gehabt) aus:
Die Befugnis verbleibt [bis auf wenige Ausnahmen] bei den Ländern…
Zitat: “…die Länder dürfen auf dem Gebiet des Wasserhaushaltsrechts – außer bei stoff- oder anlagenbezogenen Vorschriften – von den Regelungen des Bundes abweichen (Art. 125b GG)…”
http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserhaushaltsgesetz